Rechtsprechung
   KG, 16.12.2002 - (3) 1 Ss 68/02 (48/02)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,26385
KG, 16.12.2002 - (3) 1 Ss 68/02 (48/02) (https://dejure.org/2002,26385)
KG, Entscheidung vom 16.12.2002 - (3) 1 Ss 68/02 (48/02) (https://dejure.org/2002,26385)
KG, Entscheidung vom 16. Dezember 2002 - (3) 1 Ss 68/02 (48/02) (https://dejure.org/2002,26385)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,26385) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Durchführung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens; Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Verhängung eines Bußgeldes; Anforderungen an die Erörterungsbedürftigkeit eines Beweisergebnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2003, 320
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.10.1984 - 2 StR 166/84

    Strafbarkeit wegen Hehlerei - Anforderungen an die Rüge der Verletzung

    Auszug aus KG, 16.12.2002 - 1 Ss 68/02
    Dementsprechend ist eine mit dem Rekonstruktionsverbot zu vereinbarende Rückgriffsmöglichkeit bei Beweisanträgen anerkannt worden, soweit sie - meist vom Verteidiger - mündlich verlesen als Anlage zu Protokoll genommen worden sind [vgl. BGHSt 33, 44; Kleinknecht/Meyer-Goßner § 244 Rdn. 36].
  • BGH, 03.03.1999 - 5 StR 566/98

    Unerlaubter Bandenhandel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Auszug aus KG, 16.12.2002 - 1 Ss 68/02
    Darüber hinaus hat der Bundesgerichtshof eine auf die Verletzung des § 261 StPO gestützte Rüge nicht schon deshalb als unzulässig angesehen, weil es auf den Inhalt einer von dem Angeklagten stammenden schriftlichen Erklärung ankam, die dieser verlesen und als Anlage zu Protokoll gereicht hatte [vgl. BGH StV 1993, 459] 1 sondern den "feststehenden Inhalt der nicht gewürdigten Erklärung" im Rahmen seiner Prüfung berücksichtigt [vgl. BGH StV 1999, 360] 2. Nicht anders liegt der Fall hier.
  • BGH, 20.08.1991 - 5 StR 354/91

    Notwendigkeit der Erörterung wesentlicher beweiserheblicher Umstände in den

    Auszug aus KG, 16.12.2002 - 1 Ss 68/02
    Wenngleich es allein Aufgabe des Tatrichters ist, in seinem Urteil das Ergebnis der Beweisaufnahme festzustellen und zu würdigen, und das Revisionsgericht an das dort zur Schuld- und Straffrage Festgehaltene gebunden ist [vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 45. Aufl., § 261 Rdn. 38 a], ist letzterem die Prüfung, ob sich das Tatgericht mit allen wesentlichen beweiserheblichen Umständen im Urteil auseinandergesetzt hat, dann nicht verwehrt, wenn sich die Erörterungsbedürftigkeit eines Beweisergebnisses ohne weiteres allein mit den Mitteln des Revisionsrechtes feststellen lässt [vgl. BGH NStZ 1997, 296; BGH StV 1991, 549], beispielsweise bei in der Hauptverhandlung nach § 273 Abs. 3 StPO protokollierten Aussagen oder nach § 249 Abs. 1 StPO verlesenen Urkunden.
  • KG, 21.09.2009 - 1 Ss 240/09

    Bindung an die Aufhebungsansicht des Revisionsgerichts

    Dies setzt voraus, dass mit den Mitteln des Revisionsrechts ohne Rekonstruktion der Beweisaufnahme der Nachweis geführt werden kann, dass eine im Urteil getroffene Feststellung nicht durch die in der Hauptverhandlung verwendeten Beweismittel und auch sonst nicht aus zum Inbegriff der Hauptverhandlung gehörenden Vorgängen gewonnen worden (vgl. BGHSt aaO.; BGH StV 1991, 549; 1993, 115; KG, Beschluss vom 16. Dezember 2002 - [3] 1 Ss 68/02 [48/02] - BayObLG …
  • KG, 13.10.2011 - 3 Ws (B) 356/11

    Zulässigkeit der Rüge einer materiellen Rechtsverletzung in einer

    Auch wenn es allein Aufgabe des Tatrichters ist, in seinem Urteil das Ergebnis der Beweisaufnahme festzustellen und zu würdigen, und das Rechtsbeschwerdegericht an das dort zur Schuldfrage und Rechtsfolge Festgehaltene gebunden ist, ist letzterem die Prüfung, ob sich das Tatgericht mit allen wesentlichen beweiserheblichen Umständen im Urteil auseinandergesetzt hat, dann nicht verwehrt, wenn sich die Erörterungsbedürftigkeit eines Beweisergebnisses ohne Rekonstruktion der Hauptverhandlung ohne weiteres allein mit den Mitteln des Revisionsrechtes feststellen lässt, beispielsweise bei in der Hauptverhandlung protokollierten Aussagen oder verlesenen Urkunden (vgl. Senat StV 2003, 320 m.w.N.; BGH NStZ 2006, 650 (651) und NStZ-RR 2011, 214 (215)).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht